Behandlungen
Allgemeines
Eine ergotherapeutische Verordnung wird von Ihrem Haus- oder Facharzt entsprechend ihrer Diagnose und einer damit verbundenen Zielstellung ausgestellt.
Der erste Behandlungstermin muß spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum erfolgen (bei dringendem Behandlungsbedarf spätestens 14 Tage) , andernfalls verfällt die Verordnung. Der Arzt legt ebenfalls auf der Verordnung die wöchentliche Therapiefrequenz fest und ob die Therapie im Hausbesuch erfolgen soll.
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil ihrer Behandlung an die Krankenkassen abzuführen (10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Dieser Betrag wird von den Heilmittelerbringern (unserer Praxis) eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse weitergeleitet.
Für eine mögliche Zuzahlungsbefreiung für Heilmittel wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Privatversicherte
Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung. Dabei orientieren wir uns an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Vorab empfehlen wir, sich mit der Kasse bzgl. der Übernahme und der Höhe der Kosten in Verbindung zu setzen.